Warum muss die Restmülltonne ein Mindestvolumen haben? 

Häufig werden wir gefragt, warum man eine Mindestbehältergröße haben und diese auch bezahlen muss. Das wäre ja im Rahmen der Müllvermeidung nicht unbedingt zielführend. Der Grund ist jedoch ganz einfach: Der bereitgestellte Restmüllbehälter richtet sich nach der auf dem Grundstück gemeldeten Personenzahl. Pro Person werden 30 Liter als Mindestvolumen berechnet. Bei 4 Personen ist es zum Beispiel ein 120 Liter Restabfallbehälter. Diesen Behälter kann man dann wöchentlich, 14- täglich oder 4-wöchentlich leeren lassen, je nach durchschnittlichem Restmüllaufkommen des Haushalts. Bei einer 4-wöchentlichen Abfuhr beträgt das wöchentliche Mindestvolumen pro Person dann 7,5 Liter.

Wieso ein Mindestvolumen?


Mit der Gebühr für den jeweiligen Restmüllbehälter werden auch Entsorgungsleistungen des ZAH finanziert, die nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden, wie z. B. die Betriebskosten der kostenlosen Schadstoff- und Sperrmüllsammlung. Und leider auch die Kosten für die Beseitigung von wilden Müllablagerungen in der Landschaft, wobei die Verursacher nicht ermittelbar sind.

Wieso ein zusätzlicher Behälter?

Nicht alle Behälter sind passend für die unterschiedlichen Haushaltsgrößen auf dem Markt erhältlich. So werden z. B. für einen 5 Personenhaushalt eine 120 Liter Restmülltonne plus eine mit 30 Liter Inhalt aufgestellt, da es einen 150 Liter Behälter nicht gibt. Die nächste verfügbare Größe wäre ein 240 Liter Behälter.

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